Fachanwalt

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Die Bezeichnung „Fachanwalt“ ist ein Titel, der einem Rechtsanwalt in Deutschland verliehen werden kann und dem Nachweis dienen soll, auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse zu verfügen, §43c BRAO.
Der Rechtsanwalt muss nachweisen, dass er auf dem betreffenden Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen verfügt. Der Rechtsanwalt muss sich jährlich auf dem Gebiet der Fachanwaltsbezeichnung fortbilden und dies seiner Rechtsanwaltskammer nachweisen.