Bau- und Architektenrecht

Bauvorhaben sind heute nicht nur technisch, sondern auch rechtlich äußerst komplex. Von der ersten Planung bis zur Fertigstellung ist in der Regel das Zusammenwirken zwischen

Bauherr Baubehörden Architekt / Statiker Hauptauftragnehmer Subunternehmer

notwendig. Hierbei entstehen verschiedene unterschiedliche Vertragsbeziehungen, die im Einzelnen oft kompliziert ausgestaltet sind.

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Bild: Ingo Bartussek, Fotolia
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Meine Kanzlei unterstützt Sie bei

  • der Erstellung / Prüfung von Bau- und Architektenverträgen
  • allen Fragen in Zusammenhang mit einem Bauvorbescheid / einer Baugenehmigung
  • der rechtlichen Begleitung von Bauvorhaben bis hin zur Abnahme
  • der Geltendmachung / Abwehr von Zahlungsansprüchen jeglicher Art (z.B. Werklohnforderungen, Honoraransprüche nach HOAI)
  • Problemen mit Baubehörden während oder nach der Bauphase
    (Baueinstellungs-, Rückbauverfügungen o.a.)
  • der Geltendmachung / Abwehr von Ansprüchen wegen Baumängeln
  • allen Fragen von Erfüllungs- oder Gewährleistungssicherheiten