Bauvorhaben sind heute nicht nur technisch, sondern auch rechtlich äußerst komplex. Von der ersten Planung bis zur Fertigstellung ist in der Regel das Zusammenwirken zwischen
Bauherr • Baubehörden • Architekt / Statiker • Hauptauftragnehmer • Subunternehmer
notwendig. Hierbei entstehen verschiedene unterschiedliche Vertragsbeziehungen, die im Einzelnen oft kompliziert ausgestaltet sind.


Meine Kanzlei unterstützt Sie bei
- der Erstellung / Prüfung von Bau- und Architektenverträgen
- allen Fragen in Zusammenhang mit einem Bauvorbescheid / einer Baugenehmigung
- der rechtlichen Begleitung von Bauvorhaben bis hin zur Abnahme
- der Geltendmachung / Abwehr von Zahlungsansprüchen jeglicher Art (z.B. Werklohnforderungen, Honoraransprüche nach HOAI)
- Problemen mit Baubehörden während oder nach der Bauphase
(Baueinstellungs-, Rückbauverfügungen o.a.) - der Geltendmachung / Abwehr von Ansprüchen wegen Baumängeln
- allen Fragen von Erfüllungs- oder Gewährleistungssicherheiten